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1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen

1.1. Die Austrian Business Agency österreichische Industrieansiedlungs- und WirtschaftswerbungsgmbH (im Folgenden „ABA“ abgekürzt) ist eine gemeinnützige, der Republik Österreich unterstehende Gesellschaft zur Förderung des Wirtschafts-, Arbeits und Filmstandortes Österreich.

1.2. Die ABA legt größten Wert auf Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Wirtschaftsleben. Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

1.3. „Klienten“ sind natürliche oder juristische Personen, welche Beratungs- oder Unterstützungsleistungen der ABA (im Folgenden „Serviceleistungen“ genannt) in Anspruch nehmen.

1.4. Das auf diese Weise zwischen ABA und dem jeweiligen Klienten zustande kommende Rechtsverhältnis (im Folgenden kurz „Servicebeziehung“ genannt) ist privatrechtlicher Natur.

1.5. „DSGVO“ steht für die Verordnung (EU) 2016/679 - Datenschutz-Grundverordnung.

2. Geltung dieser Servicebedingungen

2.1. Die ABA erbringt Serviceleistungen (Punkt 1.3) im Rahmen von Servicebeziehungen (Punkt 1.4) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Servicebedingungen. Werden für spezielle Leistungsarten, etwa bei Beratung und Unterstützung von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich zur Erlangung der Berechtigungen für die Beschäftigung von internationalen Fachkräften oder für die Nutzung der Internetplattform „WORK IN AUSTRIA Talent Hub“ besondere Bedingungen vereinbart, sind diese Allgemeinen Servicebedingungen subsidiär anzuwenden.

2.2. Durch Inanspruchnahme der von der ABA angebotenen Serviceleistungen anerkennt der Klient die Geltung dieser Allgemeinen Servicebedingungen.

2.3. Diese Servicebedingungen gelten für alle Tätigkeiten, welche die ABA im Rahmen von Service­beziehungen für den Klienten vornimmt. Diese Servicebedingungen gelten insbesondere auch für die gesamte etwaige weitere Verbindung zwischen der ABA und dem Klienten, demnach auch für allfällige neue Ersuchen und/oder Anfragen des Klienten, und zwar auch dann, wenn diese mit der ursprünglichen Servicebeziehung in keinem Zusammenhang stehen.

2.4. Vom Klienten aufgestellte Allgemeine Einkaufsbedingungen und dgl. werden nicht Bestandteil der Servicebeziehung. Es gelten ausnahmslos nur diese Allgemeinen Servicebedingungen; dies selbst dann, wenn der Klient auf seinem Geschäftspapier, im Zuge von E-Mail-Korrespondenz bzw. in seinem Ersuchen auf seine Einkaufsbedingungen und dgl. hinweist.

 

3. Änderung dieser Servicebedingungen

3.1. Die ABA ist mit Wirkung auch für bereits laufende Servicebeziehungen berechtigt, für Klienten ausschließlich begünstigende Änderungen dieser Servicebedingungen jederzeit vorzunehmen.

3.2. Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen hingegen wird die ABA den Klienten in aufrecht bestehenden Servicebeziehungen ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung in geeigneter Form, etwa per E-Mail mitteilen. Gleichzeitig wird die ABA den jeweiligen Klienten auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens hinweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, (wechselseitig) ohne Rechtsfolgen welcher Art immer die von der Änderung betroffene Servicebeziehung zu beenden.

4. Tätigkeitsbereiche, Serviceleistungen

4.1. Die ABA berät und unterstützt Klienten insbesondere in den folgenden Tätigkeitsbereichen:

4.1.1. „INVEST in AUSTRIA“: Die ABA unterstützt internationale Unternehmen, die in Österreich gründen, expandieren oder forschen möchten. Dazu stellt die ABA interessierten Klienten auf Anfrage nicht nur Informationen zur Verfügung, sondern erbringt darüber hinaus auch sonstige Serviceleistungen, reichend von Recherche von Markt- und Branchendaten oder Trends, Standortsuche über Kontaktherstellung und Vernetzung bis hin zu Bereitstellung von Informationen betreffend Unternehmensgründung oder -erweiterung, Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten, ferner eines Talentpools.

4.1.2. "WORK in AUSTRIA“: Die ABA ist zudem Österreichs Kompetenzzentrum für die Suche nach internationalen Fachkräften. Die ABA unterstützt dazu bei Fragen zu Aufenthaltstiteln, dem Arbeitsstandort sowie Leben und Arbeiten in Österreich. Das diesbezügliche Serviceangebot richtet sich sowohl an potentielle Arbeitgeber als auch potentielle Arbeitnehmer und reicht von Bereitstellung von Informationen sowie diesbezüglichen Veranstaltungen über individuelle Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen, auch im Zusammenhang mit der Einreichung zum Gütesiegel „equalitA“ (Gütesiegel für innerbetriebliche Frauenförderung) bis hin zu Unterstützung bei Umzug bzw. Beratung zu diesbezüglichen Fragen rund um die Themen Arbeitsrecht und/oder Steuerrecht, Gesundheitssystem, Bildungseinrichtungen, Kinderbetreuung und Versicherungen.

4.1.2. "FILM in AUSTRIA“: Die ABA ist zentrale Anlaufstelle zur Begleitung und Unterstützung von internationalen Film-, TV- und Streaming-Projekten und von potentiellen Förderungswerbenden im Rahmen von FISA+ (Filmförderungsprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft). In diesem Zusammenhang betreut, begleitet und unterstützt die ABA unter anderem etwa Förderungswerbende vor Antragstellung einer Förderung sowie vor und während der Dreharbeiten und leistet ferner Koordination mit den regionalen Organisationen bei der Durchführung des jeweiligen FISA+ Projektes.

4.2. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die ABA stets den satzungsmäßigen Auftrag der Gemeinnützigkeit zu beachten hat. Die ABA erbringt Serviceleistungen nach freiem eigenem Ermessen und wird im Rahmen von Servicebeziehungen auf spezielle Anliegen bzw. auf Sonderwünsche von Seite des Klienten nur eingehen, insoweit diese sachlich gerechtfertigt sind.

5. Mitwirkung des Klienten

5.1. Der Klient wird die für erbetene Serviceleistungen notwendige Mitwirkung leisten und der ABA insbesondere sämtliche Informationen, Tatsachen sowie Umstände, welche für die Erbringung der Serviceleistungen von Bedeutung sein könnten, mitteilen und alle erforderlichen Urkunden und Unterlagen zugänglich machen. Der Klient ist aber keinesfalls befugt, der ABA Weisungen zu erteilen. Bei etwaigen schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten sind sowohl der Klient als auch die ABA berechtigt, die Servicebeziehung ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufzulösen (Punkt 9).

5.2. Während der (aufrechten) Servicebeziehung wird der Klient alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die für die Erbringung der Serviceleistungen von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben der ABA mitteilen.

5.3. Im Zuge der Erbringung erbetener Serviceleistungen kann die ABA von der Richtigkeit der ihr von Seite des Klienten erteilten Informationen ausgehen. Die ABA trifft keine Verpflichtung, eigene Ermittlungen und/oder Prüfungen darüber anzustellen, ob die Information des Klienten der Wahrheit entspricht.

6. Beratungs- und Unterstützungsleistungen

6.1. Die ABA erbringt im Rahmen von Servicebeziehungen ausschließlich Beratungs- und Unterstützungsleistungen, grundsätzlich jedoch keine Vertretungsleistungen, wobei gesetzlich der ABA zustehende Befugnisse unberührt bleiben, etwa gemäß § 20h AuslBG und etwaigen anderen sondergesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Rechtsvorschriften. Die ABA nimmt im Übrigen keine Vollmacht von Seite des Klienten entgegen.

6.2. Erfordern die Anliegen des Klienten ein rechtserhebliches Handeln, etwa in Form einer Antragstellung gegenüber Gerichten oder Behörden, der Abgabe von Erklärungen und dgl. mehr, hat der Klient in eigener Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit, die Formgültigkeit und Rechtzeitigkeit des rechtlich gebotenen, ihm stets selbst obliegenden Handelns Sorge zu tragen. Die ABA bietet im Rahmen ihrer Möglichkeiten nur begleitende Unterstützung.

7. Leistungszeit, Verantwortung für Fristen

7.1. Die ABA ist bemüht, mit dem Klienten möglicherweise erörterte Leistungszeiten, einzuhalten. Diese sind jedoch, selbst wenn sich der Klient mit der ABA darauf verständigt hat, durchwegs nur in Aussicht genommen, daher ohne Gewähr.

7.2. Für die Einhaltung etwaiger Fristen haftet die ABA in keinem Fall (Punkt 6.2).

8. Verwendung der Leistungen, Eigentumsrechte

8.1. Die Serviceleistungen erbringt die ABA ausschließlich zu eigenen Zwecken des Klienten.

8.2. Jede gewerbsmäßige Nutzung, außer eben für rein eigene kommerzielle Zwecke, Zugänglichmachung für Dritte usw., ganz oder nur auszugsweise, ist dem Klienten ausdrücklich untersagt. Der Klient darf die Leistungen nur bestimmungsgemäß (Punkt 8.1) verwenden.

8.3. Überlässt die ABA dem Klienten im Rahmen der Servicebeziehung (Punkt 1.4) nicht allgemein zugängliche Informationen, etwa eigens recherchierte Markt- und Branchendaten oder Trends und dgl., bedeutet die Überlassung keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an den Informationen oder an Teilen daran auf den Klienten. Alle Rechte an den Informationen verbleiben uneingeschränkt bei der ABA.

8.4. Der Klient haftet der ABA für alle Schäden und Nachteile, welche er durch eine bestimmungswidrige Nutzung von Serviceleistungen der ABA verursacht.

9. Dauer der Servicebeziehung, jederzeitige Auflösung

9.1. Servicebeziehungen, die eine vom Klienten erbetene einmalige Leistung der ABA zum Gegenstand haben, sind mit der Leistungserbringung automatisch beendet.

9.2. Hingegen enden Servicebeziehungen, welche auf fortlaufende Leistungen abzielen, spätestens mit Verwirklichung des vom Klienten erklärten Anliegens. Eine solche Servicebeziehung kann jedoch auch vor bzw. unabhängig von einer Verwirklichung des Anliegens sowohl von der ABA als auch vom Klienten ohne Einhaltung irgendeiner Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Das gilt sinngemäß für Rechtsverhältnisse im Sinne des Punktes 9.1.

10. Unentgeltlichkeit, kein Rechtsanspruch

10.1. Die ABA erbringt Serviceleistungen (Punkt 4.1) im Rahmen der mit Klienten stets auf Ersuchen entstehenden Servicebeziehungen (Punkt 1.4) durchwegs unentgeltlich.

10.2. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht.

11. Gewährleistungs-, Haftungsausschluss

11.1. Gewährleistung und Haftung (Schadenersatz) der ABA werden aufgrund der Unentgeltlichkeit der Serviceleistungen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11.2. Für den Fall, dass die ABA aufgrund zwingenden Rechts unabdingbar ausnahmsweise dennoch haften muss, gilt Folgendes: Die ABA und der Klient haften einander wechselseitig nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit hingegen haften die ABA und der Klient einander.

11.3. Im Übrigen gilt, soweit zulässig, eine Haftungsbegrenzung dahin als vereinbart, dass die ABA für reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen und immaterielle Schäden, zudem für Schäden aus Ansprüchen Dritter nicht haftet.

11.4. Schadenersatzansprüche verjähren, wenn sie der Geschädigte (ABA oder Klient) nicht innerhalb von sechs Monaten ab jenem Zeitpunkt, in welchem er vom Schaden sowie von der Person des Schädigers oder sonst vom anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend macht, längstens nach Ablauf von drei Jahren ab dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß).

12. Verschwiegenheit

12.1. Die ABA wird die ihr im Rahmen von Servicebeziehungen (Punkt 1.4) anvertrauten Vertraulichen Informationen nur insoweit verwenden, als dies die Leistungserbringung erfordert.

12.2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Daten des Klienten, die bislang weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten bekannt oder ohne weiteres zugänglich waren, für den Klient von wirtschaftlichem Wert sind, vom Klienten durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse des Klienten besteht.

12.3. Keine Vertraulichen Informationen sind Informationen,

  • die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits rechtmäßig im Besitz der ABA befanden; oder
  • die allgemein bekannt sind; oder
  • die nach ihrer Übermittlung ohne Zutun der ABA offenkundig geworden sind; oder
  • die die ABA von einem berechtigten Dritten ohne einen Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten erhalten hat; oder
  • die von der ABA ohne Nutzung oder Bezugnahme auf Vertrauliche Informationen des Inhabers selbst gewonnen wurden.

12.4. Die ABA verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen geheim zu halten und Dritten gegenüber weder als Ganzes noch in Teilen - zugänglich zu machen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, sofern die vorherige schriftliche Zustimmung des Klienten vorliegt oder eine Behörde/ein Gericht die Offenlegung Vertraulicher Informationen anordnet oder eine gesetzliche Regelung uns hierzu verpflichtet.

12.5. Im Übrigen ist die ABA nicht gehindert, Erkenntnisse, Methoden und/oder Konzepte, welche sie im Zuge der Erbringung der Serviceleistungen gewonnen, entwickelt oder weiterentwickelt hat, auch für Serviceleistungen an Dritte, insbesondere an andere Klienten zu verwenden.

13. Datenschutz, E-Mail-Korrespondenz

13.1. Ganz generelle Informationen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten erteilt die ABA zudem im Wege ihrer Datenschutzerklärung, welche online unter aba.gv.at abrufbar ist.

13.2. Durch Genehmigung der vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen erklärt sich der Klient damit einverstanden, dass die ihn und, ist er Unternehmer, sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten von der ABA insoweit erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt, überlassen oder übermittelt werden, als dies zur Erfüllung der Servicebeziehung notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergibt.

13.3. Des Weiteren bestätigt der Klient durch Genehmigung der vorliegenden Allgemeinen Service­bedingungen, über die ihm datenschutzrechtlich gemäß Art. 12 ff DSGVO zustehenden Rechte informiert zu sein. Diese sind das Auskunftsrecht, die Rechte auf Berichtigung und Löschung, ferner das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Diesbezüglich wird sich der Klient, falls er die Rechte ausüben möchte, an die ABA wenden. Sollte der Klient der Auffassung sein, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen Datenschutzrecht verstößt und/oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst verletzt werden, hat er, wie er informiert wird, überdies das Recht, sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde oder bei einer Aufsichtsbehörde innerhalb der EU zu beschweren. Die österreichische Datenschutzbehörde ist an der folgenden Adresse erreichbar, und zwar: Österreichische Datenschutzbehörde, 1030 Wien, Barichgasse 40-42, Telefonnummer: +43 1 52152-0, überdies per E-Mail unter der Adresse: dsb@dsb.gv.at.

13.4. Die ABA ist ohne gegenteilige schriftliche Erklärung des Klienten berechtigt, die gesamte elek­tronische Korrespondenz (E-Mail, SMS, WhatsApp usw.) mit dem Klienten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Durch Genehmigung dieser Servicebedingungen bestätigt der Klient, in Kenntnis der damit verbundenen Risiken zu sein („Hacken“ bzw. Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung, unsicherer Zugang, nicht sichergestellte Geheimhaltung) und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass die gesamte elektronische Korrespondenz mit der ABA unverschlüsselt abgewickelt wird.

14. Rechtswahl, Gerichtsstand

14.1. Die Servicebeziehung zwischen der ABA und dem Klienten unterliegt österreichischem materiellem Recht.

14.2. Gerichtsstand ist Wien.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Abänderungen der Servicebedingungen bedürfen der Schriftform.

15.2. Sollte eine Bestimmung der Servicebedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene wirksame Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

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